Telekonferenzsystem

Telekonferenzsystem
1. Begriff: Form der Geschäftskonferenz, bei der durch elektronische Medien ein Ersatz für die physische Anwesenheit aller Konferenzteilnehmer an einem Ort geschaffen wird.
- 2. Formen: a) Audiokonferenzen umfassen in einfacherer Form die Zusammenschaltung der Telefone der Teilnehmer im Fernsprechnetz (Telefonkonferenz). Auf höherer Ebene werden zusätzlich Text- und Festbildkommunikation realisiert.
- b) Videokonferenzen (Fernsehkonferenzen) ermöglichen zusätzlich die Übertragung von Bewegtbildern.
- c) Bei Computerkonferenzen werden die über Tastatur eingegebenen Beiträge eines Teilnehmers den übrigen Teilnehmern per  Bildschirm zur Verfügung gestellt. Als Sonderform können unter Einschaltung einer Konferenzdatei ( Datei) auch Konferenzen mit zeitlich versetzten Beiträgen abgehalten werden.
- Vgl. auch  Groupware.

Lexikon der Economics. 2013.

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