- Telekonferenzsystem
- 1. Begriff: Form der Geschäftskonferenz, bei der durch elektronische Medien ein Ersatz für die physische Anwesenheit aller Konferenzteilnehmer an einem Ort geschaffen wird.- 2. Formen: a) Audiokonferenzen umfassen in einfacherer Form die Zusammenschaltung der Telefone der Teilnehmer im Fernsprechnetz (Telefonkonferenz). Auf höherer Ebene werden zusätzlich Text- und Festbildkommunikation realisiert.- b) Videokonferenzen (Fernsehkonferenzen) ermöglichen zusätzlich die Übertragung von Bewegtbildern.- c) Bei Computerkonferenzen werden die über Tastatur eingegebenen Beiträge eines Teilnehmers den übrigen Teilnehmern per ⇡ Bildschirm zur Verfügung gestellt. Als Sonderform können unter Einschaltung einer Konferenzdatei (⇡ Datei) auch Konferenzen mit zeitlich versetzten Beiträgen abgehalten werden.- Vgl. auch ⇡ Groupware.
Lexikon der Economics. 2013.